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FIVA Charta von Turin tritt in Kraft
Charta von Turin tritt offiziell in Kraft
Welt-Oldtimerverband FIVA stellt einheitliche Leitlinie zum verantwortungsvollen Umgang mit historischen Fahrzeugen vor
Brüssel/Stuttgart, 29. Januar 2013
Am 29. Januar 1886 erhielt Carl Benz das Patent „DRP 37435“ für sein dreirädriges Fahrzeug mit Gasmotor vom Kaiserlichen Patentamt in Berlin. Dieses Datum ist die Geburtsstunde des Automobils und markiert den Ursprung der individuellen Mobilität. Heute, genau 127 Jahre später, am 29. Januar 2013, tritt die von den Delegierten der Generalversammlung der Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) im Oktober 2012 verabschiedete „Charta von Turin“ offiziell in Kraft. Dieses Grundsatzpapier unterstreicht die kulturhistorische Bedeutung des Automobils und plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit historischen Fahrzeugen. Die Leitlinien und Grundsätze bieten Besitzern solcher Fahrzeuge erstmals Orientierungshilfen und Empfehlungen hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung. Die Charta ist ein grundlegendes, weltweit anerkanntes Dokument, mit dem die FIVA auf die Anforderungen von internationalen politischen Organisationen wie dem Europaparlament oder der UNESCO reagiert. Sie steht in einer Linie mit der Charta von Barcelona zum Schutz historischer Schiffe und der Charta von Riga zum Schutz historischer Eisenbahnen.
Mit der Charta von Turin sichert der Oldtimer-Weltverband FIVA das internationale Recht, mit historischen Straßenfahrzeugen mobil zu sein. „Wenn wir morgen noch Oldtimer erleben wollen, müssen wir sie jetzt zu einem schützenswerten Kulturgut erheben“, so FIVA-Präsident Horst Brüning. Und das bedeutet nicht, alte Fahrzeuge in Museen zu stellen. „Nein, im Gegenteil. Wir wollen mit der Charta dafür sorgen, dass Oldtimer verstärkt auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Denn nur so können sie ihre Geschichten und die von ihnen ausgehende Faszination mit allen teilen“, so Brüning weiter. Die Charta soll Anleitung geben, im Betrieb und bei der Restaurierung eines Fahrzeugs möglichst viel original Substanz zu bewahren, alle Arbeiten zu dokumentieren und natürlich die Fahrtüchtigkeit zu erhalten.
Wachsendes Interesse an historischen Fahrzeugen
Immer mehr Menschen interessieren sich für Oldtimer und möchten gern ein historisches Fahrzeug ihr Eigen nennen. War diese Liebhaberei bis vor wenigen Jahren noch ein Hobby für eine überschaubare Zahl von Enthusiasten, so ist heute daraus eine globale Bewegung geworden. Doch immer schärfere und komplexere Vorgaben und Regeln für Umweltschutz oder Sicherheit verleiten dazu, Oldtimer in ihrem Urzustand zu verändern, damit sie auch weiterhin auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Genau hier setzt die FIVA mit ihrer Charta von Turin an: Erstmalig soll mit diesem Regelwerk die Einstellung auf internationaler Ebene anstatt wie bisher auf nationaler Ebene zu diesem Thema verändert werden. Das „UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgüterschutz“ vom 14. November 1970 diente als Vorlage. Bis heute wurde es von 120 Staaten in nationales Recht umgewandelt. Mit der Charta von Turin definiert die FIVA Kriterien und Voraussetzungen, nach denen historische Fahrzeuge unter Kulturgüterschutz gestellt werden können.
Zentrales Anliegen der Charta ist die möglichst unveränderte Wahrung der historischen Substanz eines Fahrzeugs. Dazu gehören Automobile, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und andere mechanisch angetriebenen Fahrzeuge sowie schienen-unabhängige Landfahrzeuge, die mit Dampf, Kraftstoff- sowie Muskelkraft oder Elektrizität betrieben werden. Ganz konkret gibt es einen Katalog an Empfehlungen, die sich mit der Nutzung, dem Unterhalt, der Konservierung, der Restaurierung, und der Reparatur von im Betrieb stehender historischer Fahrzeuge beschäftigen. Mit ihr halten Besitzer, aber auch Interessenten, Freunde und Händler erstmalig ein Papier in den Händen, das ihnen klare, eindeutige Hilfestellungen gibt, nachhaltig und im Sinne des Fahrzeugs zu agieren. Zudem ist eine ID-Karte auf Basis der Charta in Planung, die jedem Besitzer sowie Ver- oder Käufer eines solchen Fahrzeuges die Gewissheit gibt, dass das Fahrzeug gemäß den Turiner Richtlinien genutzt und gepflegt wurde.
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Deutsche Übersetzung der FIVA Charta von Turin:
www.fiva.org/CommonDownloads/CHARTER%20OF%20TURIN%20DE.pdf
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Quelle: FIVA offizelle Pressemeldung vom 29.01.2013 deutsche Version
* http://www.fiva.org/CommonDownloads/FIVA_PMCharta_d_130129.pdf
* http://www.fiva.org/EN/Torino/Charter%20of%20Turin.html



